Für die Neuvermietung von Wohnungen und Gewerberäumen ist das Vermietungsreglement massgeblich. Die Geschäftsstelle begleitet die Ausschreibungen und sollte möglichst schnell informiert werden, sobald ein Auszug ansteht.
In unserem Newsletter informieren wir über freiwerdende Räumlichkeiten. Sie können sich links unter dem Menü in den Newsletter einschreiben. Wir führen keine Warteliste.
Wir haben einen Kriterienkatalog, nach welchem wir entscheiden, an wen wir Wohnungen vergeben. Die Kriterien sind gleichwertig.
- die Bewerber:innen passen zur Hausgemeinschaft
- Anzahl Personen
- die Bewerber:innen sind in der Lage, Anteilsscheine beizusteuern
- die Bewerber:innen sind auf günstigen Wohnraum angewiesen
- die Bewerber:innen sind Mitglieder der Genossenschaft
- Dringlichkeit des Wohnungswechsels
- die Bewerber:innen sind bereit, aktiv in der Hausgemeinschaft und der Genossenschaft mitzuarbeiten