Wohnen

Grundsätze des genossenschaftlichen und selbstverwalteten Wohnens:

  1. Gleichberechtigung aller Bewohner:innen durch gemeinschaftliches, kollektives Eigentum
  2. nachhaltiger Spekulationsentzug
  3. eine Nutzung, die sich nicht am persönlichen Kapital orientiert, sondern an den Bedürfnissen von Menschen, auch mit geringen finanziellen Mitteln/Beteiligungen
  4. Schaffung von Solidarität zwischen den Häusern, anderen Genossenschaften und von Mieter:innen in regulären Mietverhältnissen

Die Genossenschaft (juristische Person) wird Eigentümerin eines Wohnhauses (oder mehrerer Häuser). Die Bewohner:innen zeichnen mind. einen Anteilschein und werden dadurch Mitglieder in der Genossenschaft. Alle Mitglieder sind somit gemeinsam Eigentümer:in dieses Hauses (oder mehrerer Wohnhäuser) und haben das individuelle Recht, Teile davon zu nutzen (z.B. eine Wohnung). Die Mitglieder mieten dafür die entsprechende Einheit von der Genossenschaft.

Trennung von individuellem Eigentum und Nutzen


Trennung von Kapital und Nutzung

Zur Finanzierung einer Liegenschaft wird das benötigte Eigenkapital auf die einzelnen Mietflächen verteilt. Die Bewohner:innen zahlen den für sie errechneten Betrag zusammen mit zusätzlichen Genossenschaftsanteilscheinen. Sollte dies für einzelne Mitglieder aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, kann durch zusätzliche Darlehen anderer Bewohner:innen oder solidarisch gesinnter Drittpersonen ein Ausgleich geschaffen werden. In diesem Fall bemüht sich der Vorstand anschliessend um weitere wohnungspolitische Förderungen.

Die Solidarität setzt sich zusammen aus den Elementen, der Vernetzung und der Expansion. Im Rahmen der bestehenden und noch zu intensivierenden Vernetzung sind andere Genossenschaften davon zu überzeugen, das durch Entschuldung und Wertsteigerung ihrer Häuser entstandene Kreditierungspotential zu günstigen Konditionen an neue Projekte weiterzureichen. Ein solcher Kapitalpool kann einerseits für gezielte Ankäufe entmietungsgefährdeter Altbaubestände oder für die Entwicklung von Neubauten genutzt werden. Nebenbei verringern diese „freundlichen Hausübernahmen“ auch die soziokulturelle Exklusivität von Genossenschaften, zumal mit den Bestandsmieter:innenschaften in der Regel sehr heterogene Personengruppen in die Genossenschaft integriert werden.

 

Trennung von individuellem Kapital und Gebrauch

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