Grundsätze des genossenschaftlichen und selbstverwalteten Wohnens:
- Gleichberechtigung aller Bewohner_innen durch gemeinschaftliches, kollektives Eigentum
- nachhaltiger Spekulationsentzug
- eine Nutzung, die sich nicht am persönlichen Kapital orientiert, sondern an den Bedürfnissen von Menschen, auch mit geringen finanziellen Mitteln/Beteiligungen
- Schaffung von Solidarität zwischen den Häusern, anderen Genossenschaften und von Mieter_innen in regulären Mietverhältnissen
Die Genossenschaft (juristische Person) wird Eigentümerin eines Wohnhauses (oder mehrerer Häuser). Die Bewohner_innen zeichnen mind. einen Anteilschein und werden dadurch Mitglieder in der Genossenschaft. Alle Mitglieder sind somit gemeinsam Eigentümer dieses Hauses (oder mehrerer Wohnhäuser) und haben das individuelle Recht, Teile davon zu nutzen (z.B. eine Wohnung). Die Mitglieder mieten dafür die entsprechende Einheit von der Genossenschaft.

Trennung von individuellem Eigentum und Nutzen
Trennung von Kapital und Nutzung
Zur Finanzierung einer Liegenschaft wird das benötigte Eigenkapital auf die einzelnen Mietflächen verteilt. Der Bewohner bezahlt den für ihn errechneten Betrag zusammen mit zusätzlichen Genossenschaftsanteilscheinen. Sollte dies für einzelne Mitgliedern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, kann durch zusätzliche Darlehen anderer Bewohner_innen oder solidarisch gesinnter Drittpersonen ein Ausgleich geschaffen werden. In diesem Fall bemüht sich der Vorstand anschliessend um weitere wohnungspolitische Förderungen.
Die Solidarität setzt sich zusammen aus den Elementen, der Vernetzung und der Expansion. Im Rahmen der bestehenden und noch zu intensivierenden Vernetzung sind andere Genossenschaften davon zu überzeugen, das durch Entschuldung und Wertsteigerung ihrer Häuser entstandene Kreditierungspotential zu günstigen Konditionen an neue Projekte weiterzureichen. Ein solcher Kapitalpool kann einerseits für gezielte Ankäufe entmietungsgefährdeter Altbaubestände oder für die Entwicklung von Neubauten genutzt werden. Nebenbei verringern diese „freundlichen Hausübernahmen“ auch die soziokulturelle Exklusivität von Genossenschaften, zumal mit den Bestandsmieterschaften in der Regel sehr heterogene Personengruppen in die Genossenschaft integriert werden. (So leben beispielsweise in einem der von der Genossenschaft Mietshäuser Syndikat erworbenen Häuser in acht Wohnungen Menschen mit sieben verschiedenen Staatsangehörigkeiten.)

Trennung von individuellem Kapital und Gebrauch
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