Vorlage des Darlehensvertrages zum Herunterladen
Wer uns mit kleineren Beträgen unterstützen möchte, kann dies mit Anteilscheinen à 100.– CHF machen. Darlehensgeber erhalten eine Stimme an der Generalversammlung und können aktiv an der weiteren Entwicklung teilhaben. Die Genossenschaft ist bei der Finanzierung ihrer Projekte auf nachrangige Darlehen angewiesen. Mit diesem Geld wird nicht spekuliert, sondern günstiger Wohnraum geschaffen und erhalten.
Das Mietshäuser Syndikat führt aus diesem Grund eine Darlehenskasse für Mitglieder, d.h. Einzahlungen setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus. Danach muss ein Konto eröffnet werden mit einem oder mehreren Bezugsberechtigten. Rückzüge müssen Reglements konform sein, insbesondere sind Einlagen und Auszahlungen mit den entsprechenden Formularen anzumelden.
- Download Darlehenskasse Einlage
- Download Darlehenskasse Kontoeröffnung
- Download Darlehenskasse Rückzug
- Download Anmeldungsformular Genossenschaft
Für hohe Darlehenssummen werden weiterhin individuelle Darlehensverträge abgeschlossen.
Wer uns mit kleineren Beträgen unterstützen möchte, kann dies auch mit Anteilscheinen à 100.– CHF tun.