Die kollektive Eigentumsform der Genossenschaft und die Anerkennung als Organisation des gemeinnützigen Wohnungsbaus stellt den langfristigen Spekulationsentzug der Liegenschaft durch folgende Mechanismen sicher
- Individuelle Verkaufsentscheide von Wohnungen sind nicht möglich, da diese von den Genossenschaftsmitgliedern nur gemietet werden.
(= Das ist der grosse Unterschied zu Stockwerkeigentümer:innengemeinschaften.) - Das mitgliederbasierte demokratische Entscheidungsprinzip von Genossenschaften verhindert einen Privatisierungs- oder Verkaufsentscheid durch eine Hausgemeinschaft. Voraussetzung dafür ist eine breite Mitgliederstruktur, insbesondere durch den Einbezug von Nicht-Wohnenden und anderen juristischen Personen (u.a. Hausvereine).
(= Das ist eine grosse Herausforderung für Ein-Haus-Genossenschaften und ein Vorteil der Dachgenossenschaft-Konstruktion.) - Die Anerkennung als gemeinnützige Organisation im Wohnungsbau stellt statuarisch sicher, dass allfällige Liquidationserlöse (bei Auflösung der Genossenschaft) einer anderen Organisation mit gleicher Zielsetzung zufliessen.
- Gemeinnützige Organisationen im Wohnungsbau bekennen sich weiter zur Kostenmiete, und die Ausschüttung von Gewinnen an die Mitglieder ist verboten, diese verbleiben also innerhalb der Genossenschaft.
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